Einwendung gegen die Deponien DK 0 und DK I

Die Unterlagen zur geplanten Deponieerweiterung der GP Papenburg Entsorgung Ost GmbH liegen vom 17. August bis 17. September 2026 öffentlich aus. Sie können sie online im UVP-Verbund einsehen oder vor Ort in den Rathäusern. Bis zum 1. Oktober 2026 kann jede betroffene Person eine schriftliche Einwendung einreichen.

Mit diesem Assistenten erstellen Sie in wenigen Minuten ein vollständiges Schreiben, das auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist. Am Ende laden Sie ein fertiges PDF herunter – ausdrucken, unterschreiben, abgeben. Mehr ist nicht zu tun.

Wo Sie Ihre Einwendung abgeben können — Sammelstellen in Roitzsch und Postanschrift

1. In Roitzsch abgeben – bis 25. September 2026
Werfen Sie Ihr ausgedrucktes und unterschriebenes Schreiben bei einem dieser Mitglieder der Bürgerinitiative in den Briefkasten:

  • T. Rausch — Petersrodaer Str. 4
  • L. Zschoch — H.-Heine-Ring 14a
  • K. Berger — Südstr. 2
  • J. Kürschner — E.-Thälmann-Str. 39
  • J. Kürschner — H.-Schlittgen-Str. 25
  • M. Willer, Ortsbürgermeister — Chausseestr. 29

Die Bürgerinitiative sammelt die Schreiben und reicht sie fristgerecht ein. Deshalb ist hier bereits der 25. September der letzte Tag – nicht der 1. Oktober.

2. Oder selbst per Post senden – Eingang bis 1. Oktober 2026
Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Untere Abfallbehörde, Zeppelinstr. 15, 06366 Köthen

In beiden Fällen gilt: Das Schreiben muss eigenhändig unterschrieben sein, sonst ist die Einwendung unwirksam.

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Lieber auf Papier?

Die Unterlagen können Sie auch vor Ort einsehen: im Rathaus Sandersdorf zu den Öffnungszeiten und im Rathaus Roitzsch dienstags am 18.08., 25.08., 01.09., 08.09. und 15.09.2026 jeweils von 14 bis 18 Uhr. Während dieser Termine liegen im Roitzscher Rathaus auch Unterschriftslisten aus.

Wenn Sie Ihr Schreiben lieber von Hand verfassen: Nutzen Sie die Mustervorlagen im Bereich „Dokumente“ auf dieser Website als Grundlage – aber schreiben Sie unbedingt ein paar eigene Sätze dazu. Gleichlautende Schreiben werden von der Behörde als eine einzige Stellungnahme gewertet.

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